Kuisa - eine ART Viehausstellung
KUISA 2024 - 100 JAHRE GRAUVIEHZUCHT

Änderung im Zuchtprogramm

Neues Zuchtprogramm genehmigt

Im Zuge der neuen Tierzuchtverordnung wurde das Zuchtprogramm für die Rasse Tiroler Grauvieh adaptiert und im Tierzuchtrat vom 30.01.2020 genehmigt.

Im Wesentlichen hat sich inhaltliche wenig geändert. Sowohl die Selektions- und Zuchtziele, die Angaben zu Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung als auch die wirtschaftliche Gewichtung der Merkmale sind unverändert.

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

·         Die Zulassung zur Nachzuchtbewertung ist nun wie folgt geregelt:

8.1.1.4.2. Erfasste Tiergruppe und zeitlicher Aspekt

Zur Exterieurbeurteilung werden nur Nachkommen von Stieren der Hauptabteilung A des Zuchtbuches zugelassen.

 

·         Die wesentlichste Änderung jedoch betrifft die Unterteilung des Zuchtbuches, welche unter Punkt 10 des Zuchtprogrammes geregelt ist – siehe Anlage 6

Demnach können fortan auch Kälber von negativ bewertet Müttern (bis dato nur das Erste) in die Hauptabteilung A des Zuchtbuches aufsteigen, wenn die Eigenleistung entspricht (Mindest-Exterieurbeurteilung).

 

Das Zuchtprogramm kann samt Beilagen ab sofort heruntergeladen werden.

 

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