Im Zuge der neuen Tierzuchtverordnung wurde das Zuchtprogramm für die Rasse Tiroler Grauvieh adaptiert und im Tierzuchtrat vom 30.01.2020 genehmigt.
Im Wesentlichen hat sich inhaltliche wenig geändert. Sowohl die Selektions- und Zuchtziele, die Angaben zu Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung als auch die wirtschaftliche Gewichtung der Merkmale sind unverändert.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
· Die Zulassung zur Nachzuchtbewertung ist nun wie folgt geregelt:
8.1.1.4.2. Erfasste Tiergruppe und zeitlicher Aspekt
Zur Exterieurbeurteilung werden nur Nachkommen von Stieren der Hauptabteilung A des Zuchtbuches zugelassen.
· Die wesentlichste Änderung jedoch betrifft die Unterteilung des Zuchtbuches, welche unter Punkt 10 des Zuchtprogrammes geregelt ist – siehe Anlage 6
Demnach können fortan auch Kälber von negativ bewertet Müttern (bis dato nur das Erste) in die Hauptabteilung A des Zuchtbuches aufsteigen, wenn die Eigenleistung entspricht (Mindest-Exterieurbeurteilung).
Das Zuchtprogramm kann samt Beilagen ab sofort heruntergeladen werden.