Blauzungenimpfung 2016 – Anmeldung zur Herbstimpfung
Tirol liegt in etwa in der Mitte zwischen dem Blauzungen-Serotyp 4-Gebiet in Ostösterreich und dem Blauzungen-Serotyp 8-Gebiet in Südostfrankreich. Während in Ostösterreich (einschließlich der Nachbarstaaten) die Lage bezüglich des Blauzungen-Geschehens derzeit nach wie vor ruhig ist, hat sich die Blauzungenkrankheit in Frankreich weiter ausgebreitet. Allein im heurigen Jahr wurden schon ca. 140 Neuausbrüche gemeldet. Die in Frankreich errichtete Restriktionszone reicht zwischenzeitlich bis an die Grenze zu Deutschland und der Schweiz. In Baden-Württemberg laufen daher seit Anfang Mai freiwillige Impfungen in größerem Ausmaß.
Falls Tirol Teil der Restriktionszone wird, ist eine Vermarktung von Zucht- und Nutzrindern in freie Gebiete nur mehr dann möglich, wenn die Tiere gegen den entsprechenden Blauzungenvirus-Serotyp (BTV-4 und/oder BTV-8) geimpft worden sind. Kälber bis zu einem Alter von 3 Monaten können nach Italien vermarktet werden sofern sie von geimpften Müttern stammen. Wann dies der Fall sein wird, kann niemand exakt voraussagen, wenn man aber nicht auf dem linken Fuß erwischt werden will, muss man durch rechtzeitige Impfung vorsorgen. Schlachtrinder, die direkt in einen Schlachtbetrieb verbracht werden, müssen nicht geimpft sein!
Eine abgeschlossene Impfung besteht aus zwei Teilimpfungen (Grundimmunisierungen) im Abstand von vier Wochen. Spätestens 7 Monate nach der 2. Grundimmunisierung muss zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes wiederum eine Auffrischungsimpfung durchgeführt werden. Da der Impfstoff europaweit zugelassen ist, werden weder von der Landwirtschaftskammer noch von der Veterinärbehörde bzw. dem Tierseuchenfonds anfallende Impfschäden abgegolten. Allfällige Impfschäden sind mit der Herstellerfirma abzuklären. Vor dem Almauftrieb wurden in Tirol insgesamt ca. 20.000 Rinder geimpft. Besondere Vorkommnisse bzw. Impfschäden sind bislang nicht berichtet worden.
Für alle an der Impfung interessierten Betriebe wird die Impfung zentral organisiert. Die Impfung ist grundsätzlich freiwillig, es muss sich daher jeder Rinderhalter selber anmelden, eine direkte Anmeldung beim Tierarzt ist nicht möglich.
Anmeldungen zur Blauzungen-Impfung sind ausschließlich über folgende Homepages möglich:
Bei der Anmeldung muss die Betriebsnummer, Name Tierhalter und Ort sowie der gewünschte Impftierarzt angegeben werden. Die Anmeldung zur Impfung muss bis spätestens 22. August 2016 erfolgen!
Der Tarif für die Durchführung der Impfung ist folgendermaßen:
- bis 9 Tiere eine Hofgebühr von € 44,00 + Stückgebühr von € 2,00 je Tier (inkl. MWSt)
- ab 10 Tieren Zeitgebühr (Anfahrt mitgerechnet) von € 60,00 je angefangene halbe Stunde (inkl. MWSt)
Der Impfstoff wird vorerst vom Land kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die vom Tierarzt ausgefüllte Impfliste muss vom Tierhalter nach der 2. Teilimpfung unverzüglich an die Landwirtschaftskammer gefaxt bzw. gemailt werden, damit die Erfassung in der Datenbank erfolgen kann. Die in der Datenbank erfasste Impfung ist Voraussetzung für die Verbringung aus der Restriktionszone!
DI Rudolf Hussl, Tierzuchtdirektor Dr. Josef Kössler, Landesveterinärdirektor