Aktuelle Situation
Die Blauzungenkrankheit (Serotyp 4) hat sich seit Ende August in Norditalien rasch ausgebreitet. In der Region Veneto (Provinzen Belluno, Treviso und Venezien) wurden bis jetzt Ausbrüche in mehr als 350 Betrieben festgestellt. Nach der Feststellung von Seuchenfällen in Mezzocorona ist nunmehr auch Südtirol südlich von Bozen Teil der Restriktionszone. Der nördlichste Fall wurde in Tarvis, einer Nachbargemeinde zu Kärnten festgestellt. In Südtirol wurde daher die Pflichtimpfung für alle Rinder, Schafe und Ziegen angeordnet, ab März 2017 dürfen dort keine nicht geimpften Tiere mehr ausgetrieben werden.
In Frankreich wurden heuer bereits ca. 500 Seuchenfälle (Serotyp 8) registriert, große Teile der Schweiz, der Südwesten von Baden-Württemberg sowie ein Gebiet in Italien liegen im 150 km-Radius.
Österreich (Tirol) wird vom BTV-4-Geschehen in Norditalien und BTV-8-Geschehen in Frankreich eingekreist. Wann Tirol Teil einer Restriktionszone wird ist schwer abschätzbar. Aufgrund der Impfpflicht in Südtirol könnten Käufer aus Südtirol auch ohne Restriktionszone BT-geimpfte Tiere bevorzugen.
Auffrischungsimpfungen
Jene Rinder, die vor dem heurigen Almauftrieb geimpft worden sind, müssen für die Aufrechterhaltung des Impfschutzes einer Auffrischungsimpfung unterzogen werden. Diese Impfungen werden im Jänner und Februar 2017 abgewickelt. Dazu werden für alle Betriebe, in denen abgeschlossene Impfungen vor Almauftrieb durchgeführt worden sind und wo nach wie vor geimpfte Rinder stehen, Impflisten mit den aufzufrischenden Tieren erstellt und an die Impftierärzte weitergeleitet. Tierhalter, die ihre Rinder nicht auffrischen lassen wollen, müssen sich bei ihrem Impftierarzt abmelden! Geimpfte Tiere, deren Impfung nicht aufgefrischt wird, verlieren den Impfschutz!
Neuanmeldung zur Impfung
Da sich gezeigt hat, dass die meisten Tierhalter nur die zum Verkauf anstehenden Rinder impfen lassen, werden die Neuanmeldungen zur Impfung nicht mehr über die Zuchtverbände abgewickelt, sondern sind direkt beim jeweiligen Betreuungstierarzt anzumelden.
Hinweis: Rinder, die für den Türkeiexport vorgesehen sind, dürfen nicht geimpft werden!
Die Tarifgestaltung für die Impfungen bleibt unverändert, die vom Tierarzt ausgefüllte Impfliste muss wie bisher vom Tierhalter nach der Auffrischungsimpfung bzw. der 2. Teilimpfung unverzüglich an die Landwirtschaftskammer gefaxt bzw. gemailt werden, damit die Erfassung in der Datenbank erfolgen kann. Die in der Datenbank erfasste Impfung ist Voraussetzung für die Verbringung aus einer Restriktionszone!
DI Rudolf Hussl, Tierzuchtdirektor Dr. Josef Kössler, Landesveterinärdirektor