Kuisa - eine ART Viehausstellung
KUISA 2024 - 100 JAHRE GRAUVIEHZUCHT

BVD-Bekämpfung

BVD wurde erfolgreich getilgt, Übergang von der Bekämpfungs- in die Überwachungsphase und Auslaufen der flächendeckenden Beprobung mit Ohrgewebsproben mit Ende des Jahres

Die BVD-Bekämpfung der vergangenen Jahre war äußerst erfolgreich und hat zur Tilgung der BVD in unseren Rinderbeständen geführt. Während im Jahre 2014 noch in 9 Beständen Virusausscheider festgestellt und ausgemerzt werden mussten, war im vergangen Jahr nur ein Neuausbruch zu verzeichnen. Im heurigen Jahr wurde bislang noch kein einziger Ausbruch gefunden.

Aufgrund dieser Entwicklung wurden vom zuständigen Bundesministerium die in der BVD-Verordnung vorgesehenen Ausnahmen von der verpflichtenden Einzeltieruntersuchung beim Inverkehrbringen von Rindern aus freien Beständen zuerkannt. Wir wechseln daher mit Ende des Jahres von der Bekämpfungsphase in die Überwachungsphase.

Mit Jahresende 2016 wird die verpflichtende Untersuchung der nachgeborenen Kälber mittels Ohrgewebsprobe auslaufen. Seitens der AMA wurde daher nur noch der Jahresbedarf an Gewebeohrmarken für das heurige Jahr ausgeliefert. Die mit Ende des Jahres auf den Betrieben vorhandenen Gewebeohrmarken sind aufzubrauchen und auch noch wie bisher der Untersuchung in der AGES Innsbruck (im Wege der Milchabholung) zuzuführen. Es wird dringend gebeten, die Möglichkeit dieser für den Tierbesitzer kostenlosen Untersuchung zu nutzen, solange am Betrieb Gewebeohrmarken zur Verfügung stehen.

Nach dem Ausstieg werden von der AMA wieder Ohrmarken der Fa. Allflex (wie vor 2008) ausgeliefert. Für das Einziehen der Ohrmarken müssen dann wieder die „alten“ Zangen – in blauer oder roter Farbe –verwendet werden.
Anmerkung: bei der Nachbestellung von verlorenen Ohrmarken werden auch derzeit noch Ohrmarken der Fa. Allflex geliefert, wenn die Rinder bei der Erstkennzeichnung mit diesen Ohrmarken ausgestattet worden sind.

Die Überwachung erfolgt wie bisher durch die halbjährliche Tankmilchuntersuchung in allen milchliefernden Betrieben (November und März) sowie die jährliche Jungtierfensteruntersuchung mittels Blutproben in allen nicht milchliefernden Betrieben.

Für Rinder aus freien Beständen fällt somit mit Beginn des Jahres 2017 die verpflichtende Einzeltieruntersuchung beim Inverkehrbringen (gilt sowohl für trächtige als auch nicht trächtige Rinder - einschließlich Kälber). Gleichzeitig unterliegen die wenigen noch verbleibenden verdächtigen Bestände einer genauen amtstierärztlichen Überwachung. Das Inverkehrbringen von Rindern aus verdächtigen Beständen darf nur mit amtstierärztlichem Zeugnis erfolgen.


Dr. Josef Kössler, Landesveterinärdirektor

 

 

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