Kuisa - eine ART Viehausstellung
KUISA 2024 - 100 JAHRE GRAUVIEHZUCHT

Die Blauzungenkrankheit nähert sich den Tiroler Grenzen

Jetzt zur Herbstimpfung anmelden!

Die Blauzungenkrankheit-BTV-4 (Serotyp 4) nähert sich aus südlicher bzw. südöstlicher Richtung den Grenzen Tirols. Ende August / Anfang September wurden zwei neue Fälle in Slowenien gemeldet, am 07. September 2016 wurde über drei BTV-4-Ausbrüche in den italienischen Provinzen Belluno und Treviso berichtet. Die mit einem Radius von 150 km ausgehend von den aktuellen Fällen in Italien zu ziehende Zone betrifft bereits den gesamten Bezirk Lienz und Teile Nordtirols. Da jedoch bereits in ganz Österreich eine umfassende Überwachung auf BTV durchgeführt wird, wird seitens des Bundes vorläufig von einer Zonenlegung abgesehen.


Falls Tirol Teil der Restriktionszone wird, ist eine Vermarktung von Zucht- und Nutzrindern in freie Gebiete nur mehr dann möglich, wenn die Tiere gegen den entsprechenden Blauzungenvirus-Serotyp (BTV-4 und/oder BTV-8) geimpft worden sind. Kälber bis zu einem Alter von 3 Monaten können nach Italien vermarktet werden sofern sie von geimpften Müttern stammen. Schlachtrinder, die direkt in einen Schlachtbetrieb verbracht werden, müssen nicht geimpft sein!
Eine abgeschlossene Impfung besteht aus zwei Teilimpfungen (Grundimmunisierungen) im Abstand von vier Wochen. Spätestens 7 Monate nach der 2. Grundimmunisierung muss zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes wiederum eine Auffrischungsimpfung durchgeführt werden. Da der Impfstoff europaweit zugelassen ist, werden weder von der Landwirtschaftskammer noch von der Veterinärbehörde bzw. dem Tierseuchenfonds anfallende Impfschäden abgegolten. Allfällige Impfschäden sind mit der Herstellerfirma abzuklären. Vor dem Almauftrieb wurden in Tirol insgesamt ca. 20.000 Rinder geimpft. Besondere Vorkommnisse bzw. Impfschäden sind bislang nicht berichtet worden.
Für alle an der Impfung interessierten Betriebe wird die Impfung zentral organisiert. Die Impfung ist grundsätzlich freiwillig, es muss sich daher jeder Rinderhalter selber anmelden, eine direkte Anmeldung beim Tierarzt ist nicht möglich.
Anmeldungen zur Blauzungen-Impfung sind ausschließlich über www.tiroler-grauvieh.at  möglich.

Bei der Anmeldung muss die Betriebsnummer, Name Tierhalter und Ort sowie der gewünschte Impftierarzt angegeben werden. Die Anmeldung zur Impfung muss unverzüglich erfolgen!

Der Tarif für die Durchführung der Impfung ist folgendermaßen:
- bis 9 Tiere eine Hofgebühr von € 44,00 + Stückgebühr von € 2,00 je Tier (inkl. MWSt)
- ab 10 Tieren Zeitgebühr (Anfahrt mitgerechnet) von € 60,00 je angefangene halbe Stunde (inkl. MWSt)
Der Impfstoff wird vorerst vom Land kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die vom Tierarzt ausgefüllte Impfliste muss vom Tierhalter nach der 2. Teilimpfung unverzüglich an die Landwirtschaftskammer gefaxt bzw. gemailt werden, damit die Erfassung in der Datenbank erfolgen kann. Die in der Datenbank erfasste Impfung ist Voraussetzung für die Verbringung aus der Restriktionszone!

DI Rudolf Hussl, Tierzuchtdirektor Dr. Josef Kössler, Landesveterinärdirektor

veröffentlicht am

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