ACHTUNG: Die Umstellung auf elektronische Rinderohrmarken ist angelaufen!
Die EU-Verordnung 653/2014 machte das Angebot einer elektronischen Rinderkennzeichnung notwendig. Trotz der Stellungnahme der österreichischen Rinderzucht gegen eine verpflichtende Einführung der elektronischen Rinderkennzeichnung in Österreich, wurde nun die Kennzeichnungsverordnung geändert mit folgenden Auswirkungen:
- Neues Rinderohrmarken-Modell und Kostenerhöhung von € 2,0 auf € 3,0 pro Paar
- Andere Ohrmarkenzange erforderlich!
Neugeborene Kälber erhalten zukünftig eine konventionelle Ohrmarke wie bisher, auf dem anderen Ohr wird eine Ohrmarke mit einem integrierten elektronischen Chip eingezogen. Auf dieser elektronischen Ohrmarke ist die Lebensnummer des Tieres gespeichert und kann mit geeigneten Lesegeräten an Viehwaagen, Tiersammelstellen oder Schlachtbetrieben ausgelesen werden.
Einige Betriebe haben bereits die neuen Ohrmarkenpaare von der AMA zugeschickt bekommen. Um Restbestände von noch am Betrieb befindlichen „alten Ohrmarkenpaaren“ abzubauen, können diese voraussichtlich noch bis 30. April 2020 verwendet werden. Eine Retournierung von nicht benötigten alten Ohrmarken an die AMA ist nicht möglich. Der Verlust einer Ohrmarke von älteren Rindern muss zukünftig auch durch eine elektronische Ohrmarke ersetzt werden.
Andere Ohrmarkenzange erforderlich!
Das Einziehen der elektronischen Ohrmarke ist mit der Allflex-Ohrmarkenzange in der Farbe ROT möglich. Damit das Einführen des Transponder-Lochteils in die Zange möglich ist, muss vor dem Einziehen der schwarze Kunststoffbacken entfernt werden.
Die neuen Ohrmarkenzangen können bei den Versteigerungen in Imst und Rotholz im Marktbüro erworben werden. In Osttirol sind sie in den HG-Märkten der RGO erhältlich.