Mit dem Besamungsprogramm 2019/2020 wird die gezielte Paarung für Stiermütter wieder eingeführt. Ziel ist es die Stierzucht möglichst breit aufzustellen. Bislang konnten Stierzüchter aus einem kleinen Pool von Stiervätern je nach GZW wählen. Dabei wurde vermehrt auf vermeintliche Spitzenvererber, wie zuletzt Arkos und Sedinus zurückgegriffen.
Im neuen Stierpool der gezielten Paarung befinden sich nun über 20 Topstiere. Aus diesem erhält jeder Stiermutterbesitzer je Stiermutter zwei gleichwertige Vorschläge, aus welchen er frei wählen kann. Der Vorschlag ist ab 1. Oktober 2019 bis zur neuerlichen Anpaarung im September 2020 gültig.
Anpaarungen welche vom Vorschlag durch den Zuchtverband abweichen, werden ausnahmslos nicht für die IIa-Stierzucht berücksichtigt.
Für Anpaarungsvorschläge für Stiermutterkandidatinnen - also welche noch nicht auf einer Stiermutterschau waren - ist rechtzeitig (einige Wochen vorher) Kontakt mit dem Zuchtverband aufzunehmen. Kalbinnen sind zur Stierzucht nicht zugelassen.
Erstlingskühe werden nur auf Anfrage und vorwiegend mit selten eingesetzten Stieren angepaart. Diese sind von der Erstlingskuhverpflichtung jedoch nicht grundsätzlich ausgenommen.
Viele der Stierväter befinden sich im aktuellen Stierprogramm. Es werden aber auch Stierväter herangezogen, welche sich nicht im Programm befinden. Diese Stiere werden einheitlich mit 31,- Euro gehandelt. Jedenfalls ist mit dem zuständigen Tierarzt bzw. Besamungstechniker frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Damit der entsprechende Samen zum Zeitpunkt der Belegung „im Kübel“ ist.
Weitere Bestimmungen, im Prinzip wie gehabt:
Sollte eine Stiermutter zum Zeitpunkt der Anpaarung die Mindestanforderungen nicht erfüllen, kann diese dennoch mit dem Stiervater angepaart werden, zumal diese Anpaarung nach züchterischen Aspekten durchgeführt wurde. Spätestens zum Zeitpunkt der Körung des Stiers muss die Mutter jedoch die Mindestanforderungen erfüllen.
Jedes Stierkalb, welches für die Stierzucht vorgesehen ist, muss nach wie vor unmittelbar nach der Geburt vom Züchter (spätestens nach 3 Monaten) dem Verband gemeldet werden. Stiere ohne Abstammungskontrolle bzw. Gentest können nicht versteigert werden.