Aufgrund einer Klarstellung des Ministeriums ist ab sofort vor dem Einziehen eines Nasenringes auf Biobetrieben, bei der zuständigen Landesbehörde, eine Genehmigung für diesen Eingriff einzuholen.
Für Saugstoppringe ist keine Genehmigung erforderlich, da die Nasenscheidewand des Tieres nicht durchstochen wird.
Das Ansuchen ist formlos per Mail an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, zu stellen. landw.schulwesentirol.gvat