Tiroler Grauvieh Almochs
Produktionsrichtlinien
1. Teilnehmer:
Jeder Interessierte kann grundsätzlich teilnehmen. Es sind die allgemein geltenden Richtlinien der Kennzeichnung und Meldung einzuhalten. Weiters ist die Teilnahme am Tiroler Tiergesundheitsdienst und am AMA Gütesiegelprogramm verpflichtend vorgeschrieben. Biobetriebe müssen nicht beim AMA Gütesiegelprogramm sein.
2. Tiere:
Es werden nur reinrassige Ochsen der Rasse Tiroler Grauvieh im Programm berücksichtigt. Die Tiere stammen aus Tirol (geboren, gefüttert).
3. Haltung:
Die Tiere werden gemäß der Tierschutz- und Halteverordnungen gehalten. Die Tiere erhalten möglichst viel Auslauf (mindestens 60 Tage/Jahr) und werden mindestens einmal gealpt.
4. Fütterungs-Empfehlung:
In erster Linie werden nur betriebseigene Futtermittel verwendet. Die Futtermittel müssen der Richtlinie für gentechnikfreie Produktion entsprechen. In der Endmastmuss ausreichend Getreideschrot bestehend aus Gerste, Weizen, Roggen oder Triticale gefüttert werden. Die Fütterung von Gras bzw. Grassilage ist in dieser Phase unbedingt zu vermeiden.
5. Gewicht und Alter der Tiere:
Die Tiere sollen ein Schlachtgewicht von 280 bis 330 kg (das sind ca. 570 bis 600 kg lebend) erreichen. Das Alter soll zwischen 24 und 30 Monaten liegen.
6. Leistungskontrolle und Meldung:
Vom gesamten Bestand der Ochsen ist zweimal jährlich der Brustumfang zu messen. Der Zeitpunkt wird rechtzeitig vom Verband bekannt gegeben.
7. Vermarktungsplanung:
Der Vermarktungszeitpunkt wird durch den Grauviehzuchtverband festgelegt. Der Bauer muss einen Wunschtermin bekannt geben. Die definitive Einteilung erfolgt nach folgenden Regeln:
- Kontinuierliche Menge (max. 11 Ochsen je Woche)
- Höchstalter max. 30 Monate
- Einheitliche Gewichtskategorie (Brustumfang als Index)
- Transportlogistik
Stand: Oktober 2015