Ausstellungskodex
Jeder Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung des nachfolgenden Ehrenkodex
Die Aussteller erklären verbindlich, dass den Tieren im Zuge der Vorbereitung zu einer Ausstellung sowie bei der Teilnahme an einer Ausstellung keine Qualen zugefügt werden. An den Tieren werden keine direkten oder indirekten Eingriffe getätigt, welche das Erscheinungsbild des Tieres in seiner natürlichen Art und Weise verstellen oder Schmerzen zufügen.
Insbesondere wird auf jedwede Verwendung etwaiger Hilfsmittel wie Farbe, Klebestoffe, Kältemittel und ähnliches sowie das zwangsweise Verabreichen von Futtermittel verzichtet. Weiters ist das Zitzentauchen (Dippen) im allgemeinen nicht erlaubt, im besonderen ist es mit farbigen Mittel bzw. mit Mitteln welche die Stellung fixieren oder ändern verboten.
Sollte ein Aussteller gegen den Kodex verstoßen, so wird die Prämierung aberkannt und der Aussteller von nächsten vergleichbaren Veranstaltungen ausgeschlossen. Verstöße haben die Disqualifikation der Ausstellungstiere zu Folge.