Bestimmungen für die Stiermutterschau
Grundsätzliche Bestimmungen
Alle Kühe, von denen ein Stier für die Herdebuchzucht vorgesehen ist, müssen bei einer Stiermutterschau vorgestellt werden. Die Stiermutterschau findet als eintägige Veranstaltung in Imst statt.
Zur Stiermutterschau kann jede Herdebuchkuh angemeldet werden, auch dann, wenn kein Stier in Aufzucht steht oder die Leistungsnormen derzeit nicht erfüllt werden.
Die Kühe dürfen frühestens 30 Tage nach der Abkalbung vorgestellt werden, Kühe deren Euter flossig sind, werden nicht bewertet.
Die kontrollierte Abendmilchmenge muss zumindest 25 % der Tagesmilchmenge der letzten Probenehmerkontrolle sein. Ansonsten wird die Kuh nicht bewertet.
Für den Transport von Kühen, von denen ein Stier in Aufzucht steht, wird ein Fahrtkostenzuschuss gewährt.
Den Besitzern der Stiermütter steht es frei, das Ergebnis der Stiermutter-Bewertung abzulehnen.
Bei Ablehnung scheidet die betreffende Kuh dann für immer aus der Stierzucht aus.